Praktikum, Ferienjob, Volontoriat
Das “Praktikum” gibt es laut Arbeitsrecht eigentlich gar nicht, was es gibt, ist ein sogenanntes “Pflichtpraktikum” und ein “Volontariat”. Ein “Ferienjob”, ein “Ferialpraktikum” oder auch ein freiwillig absolviertes “Praktikum” neben der Ausbildung und sogar danach, das sind laut Arbeitsrecht ganz normale befristete Dienstverhältnisse.
Alle Infos dazu findest du auf der Homepage der GPA-djp Jugend, in der Ferienjob-Broschüre und in der Ferienjob-Toolbox.
Dort kannst du auch dein Praktikum einen Check unterziehen, Missstände und Unklarheiten regeln. Wenn es Ungerechtigkeiten gibt, helfen dir die KollegInnen der GPA-djp Jugend weiter, um zu deinem Recht zu kommen!