Trinkgeld - 15 Fragen, 15 Antworten!
Wer darf Trinkgeld annehmen?
Die Annahme von freiwillig gegebenem ortsüblichem Trinkgeld wird bei ArbeiterInnen (z.B. KellnerInnen im Gastgewerbe) grundsätzlich zulässig sein.
Wer darf kein Trinkgeld annehmen?
Für Angestellte ist die Annahme von Belohnungen oder Provisionen ohne Einwilligung des Arbeitgebers grundsätzlich verboten.
Zusätzlich könnte die Annahme von Trinkgeld gegen Antikorruptionsbestimmungen verstoßen (hängt von der Art und Höhe des Trinkgeldes ab).
Achtung – es gibt spezielle Regelungen in Kollektivverträgen und Gesetzen, z.B. Angestelltengesetz, Glücksspielgesetz, KV für AN und Lehrlinge karitativer Einrichtungen der Katholischen Kirche in Österreich; KV für die Ang. der österr. Landes-Hypothekenanstalten; KV für die Ang. der Sparkassen; Allgemeine Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den ÖBB; KV für die Ang. der Agrarmarkt Austria; § 23 KV für das nicht darstellende künstlerische Personal am Gesamtbereich der Österr. Bundestheater.
Die Annahme von Trinkgeld kann auch aufgrund eines Dienstvertrages oder interner Regelungen im Betrieb untersagt werden. Je nach Regelung kann die Annahme von Trinkgeld durch den/die ArbeitnehmerIn dann eine Dienstpflichtverletzung darstellen (Compliance-Richtlinien).
Was ist Trinkgeld rechtlich gesehen?
Trinkgeld ist grundsätzlich eine Schenkung von einem Dritten, außer das Trinkgeld wurde in bestimmter Höhe vom Arbeitgeber vertraglich garantiert, dann gilt es als Entgelt.
Muss ich mein Trinkgeld in einen Trinkgeldtopf geben?
Ist eine Trinkgeldannahme durch den/die ArbeitnehmerIn direkt zulässig, kann der/die ArbeitnehmerIn auch freiwillig einer Vereinbarung über eine Verteilung seines/ihres Trinkgeldes zustimmen (Vereinbarung über Widerrufsmöglichkeit der Zustimmung).
In der Praxis kommt es öfters zu einer fairen Verteilung der Trinkgelder auf alle ArbeitnehmerInnen (z.B. Köche/Köchinnen, AbwäscherInnen).
Kann mir mein Chef eine Trinkgeldsperre verpassen?
Das hängt von der Vereinbarung ab; die Annahme kann grundsätzlich nicht einseitig verboten werden, wenn sie an sich zulässig ist.
Wie ist der Trinkgeldtopf geregelt, wer bekommt wieviel in meinem Betrieb?
Das kommt auf die Vereinbarung im Betrieb an.
Muss ich mein Trinkgeld versteuern?
Trinkgelder, die in ortsüblicher Höhe, freiwillig, ohne Rechtsanspruch, anlässlich einer Arbeitsleistung (d.h. zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist) dem/der ArbeitnehmerIn von dritter Seite gegeben werden, sind lohn- und einkommensteuerfrei.
Keine Steuerbefreiung gilt, wenn aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen den Arbeitnehmer/innen die direkte Annahme von Trinkgeldern untersagt ist und dennoch Trinkgeld angenommen wird. Ebenso ist ein vom/von der Arbeitgeber/in vertraglich garantiertes Trinkgeld nicht steuerbefreit.
Trinkgelder sind aber Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und unterliegen somit der Beitragspflicht. Für einige Branchen gibt es Trinkgeldpauschalierungen (Kosmetiker, Fußpfleger und Masseure, Friseure und für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe).
Bekommt man im Urlaub und im Krankenstand auch Geld aus dem Trinkgeldtopf?
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Trinkgeld, sobald die Kundenbeziehung wegfällt (etwa im Falle der Krankheit), fällt auch das Trinkgeld weg, ohne durch andere Leistungen substituiert zu werden. Wenn das Trinkgeld vom Arbeitgeber in einer bestimmten Höhe vertraglich garantiert wurde, besteht ein Anspruch (siehe Frage: Was ist Trinkgeld rechtlich gesehen?)
Bei einem Trinkgeldtopf kommt es auf die Vereinbarung im Betrieb an.
Können mir Schäden, welche mir im Betrieb passiert sind, vom Trinkgeld abgezogen werden?
Grundsätzlich nicht.
Was kann mir passieren, wenn ich mein Trinkgeld nicht in den Topf hineingeben möchte?
Das kommt auf die Vereinbarung an (siehe oben).
Wie hoch sollte ein Trinkgeld sein?
Dazu gibt es keine rechtlichen Vorschriften (abgesehen von einem der Höhe nach vertraglich vereinbarten vom/von der ArbeitgeberIn vertraglich garantierten Trinkgeld).
Zählt Trinkgeld zum regulären Entgelt?
Siehe Antwort zur Frage: Was ist Trinkgeld rechtlich gesehen?
Hab ich/wer hat Anspruch auf Trinkgeld?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Trinkgeld gegenüber einem Dritten, da es eine freiwillige Zuwendung von dritter Seite ist, die Höhe steht im Belieben des Dritten, die Zuwendung von Trinkgeld erfolgt zwar in Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis aber letztlich „außerhalb“ desselben. Auf ein vom/von der ArbeitgeberIn vertraglich garantiertes Trinkgeld besteht gegenüber dem/der ArbeitgeberIn bei entsprechender Vereinbarung Anspruch, dieses Trinkgeld ist allerdings nicht steuerbefreit.
Darf sich der Chef das Trinkgeld einfach behalten?
Da Trinkgeld eine Schenkung an den/die ArbeitnehmerIn ist, darf der/die ArbeitgeberIn das Trinkgeld nicht selbst behalten. Wenn es eine entsprechende Vereinbarung über einen Trinkgeldtopf gibt, kann der/die ArbeitgeberIn das Trinkgeld einsammeln und nach der Vereinbarung verteilen.
Bekommt der Chef auch einen Teil des Trinkgelds?
Nachdem das Trinkgeld eine Schenkung eines Dritten an den/die ArbeitnehmerIn ist, bekommt der Chef grundsätzlich keinen Teil des Trinkgelds.
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